Generell gilt in Deutschland für Pkw-Caravan-Kombinationen: Tempo 80 auf Landstraßen und Autobahnen. Unter gewissen Bedingungen aber dürfen moderne Pkw-Caravan-Kombinationen auch Tempo 100 fahren.
Das Zugfahrzeug muss ABS besitzen und eine Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t haben. Der Caravan benötigt hydraulische Radstoßdämpfer und eine Bremse sowie Reifen, die nicht älter als sechs Jahre sein dürfen und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) angehören müssen.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf einen festgelegten Wert der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Für Pkw-Caravan-Kombinationen sind dabei folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
Bei Einhaltung aller Kriterien kann der Anhängerhersteller direkt die Tempo-100-Betriebserlaubnis in die Fahrzeugpapiere eintragen; nur bei einer Nachrüstung des Anhängers wird die Änderung durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur bestätigt und in den Fahrzeugpapieren des Anhängers berichtigt.
Nur eine richtig eingestellte Stützlast des Caravans bietet eine optimale Stabilität der Pkw-Caravan-Kombination und erhöht entscheidend die Straßenverkehrssicherheit. Die zulässige Stützlast des Gespanns orientiert sich an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers. Dabei gilt als Obergrenze immer der kleinere Wert.
An der Rückseite des Anhängers muss die von der Straßenverkehrsbehörde ausgegebene und gesiegelte 100-km/h-Plakette gut sichtbar angebracht werden.
Zeichen 1: Durchfahrtsverbot für Lkw und Fahrzeuge über 3,5 t
Zeichen 2: Fahren mit Mindestabstand
Zeichen 3: Überholverbot für Lkw und Fahrzeuge über 3,5 t
Reisemobile über 7,5 Tonnen sind auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen übrigens auf 80 km/h beschränkt. Außerorts gilt Tempo 60.