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Tempolimits für Reisemobil und Caravans

Tempolimits für Caravans

Generell gilt in Deutschland für Pkw-Caravan-Kombinationen: Tempo 80 auf Landstraßen und Autobahnen. Unter gewissen Bedingungen aber dürfen moderne Pkw-Caravan-Kombinationen auch Tempo 100 fahren.

Welche weiteren Regeln müssen Sie bei Tempo 100 beachten?

Das Zugfahrzeug muss ABS besitzen und eine Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t haben. Der Caravan benötigt hydraulische Radstoßdämpfer und eine Bremse sowie Reifen, die nicht älter als sechs Jahre sein dürfen und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) angehören müssen.

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf einen festgelegten Wert der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Für Pkw-Caravan-Kombinationen sind dabei folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

  • Faktor 0,8 für Caravans mit hydraulischen Schwingungsdämpfern (kein Stabilisierungssystem)
  • Faktor 1,0 für Caravans, wenn der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet ist (d. h. „Schlingerkupplung“ an der Deichsel); gleichwertig ist, wenn der Caravan mit anderen technischen Einrichtungen zur Stabilisierung versehen ist, die laut Gutachten einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h garantieren (sog. elektronische Stabilisierungseinrichtungen im Anhänger) oder wenn das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb ausgestattet ist.

Bei Einhaltung aller Kriterien kann der Anhängerhersteller direkt die Tempo-100-Betriebserlaubnis in die Fahrzeugpapiere eintragen; nur bei einer Nachrüstung des Anhängers wird die Änderung durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur bestätigt und in den Fahrzeugpapieren des Anhängers berichtigt.

Nur eine richtig eingestellte Stützlast des Caravans bietet eine optimale Stabilität der Pkw-Caravan-Kombination und erhöht entscheidend die Straßenverkehrssicherheit. Die zulässige Stützlast des Gespanns orientiert sich an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers. Dabei gilt als Obergrenze immer der kleinere Wert.

An der Rückseite des Anhängers muss die von der Straßenverkehrsbehörde ausgegebene und gesiegelte 100-km/h-Plakette gut sichtbar angebracht werden.

 

Tempolimits für Reisemobile

Für Reisemobile bis 3,5 Tonnen gelten in Deutschland die gleichen Regeln wie für Pkw, das heißt:

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften sind 100 km/h zulässig.
  • Auf Autobahnen darf die Geschwindigkeit, sofern keine Begrenzung vorliegt, frei gewählt werden.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften kann auf mehrspurigen Fahrbahnen der Fahrstreifen frei gewählt werden.

Für Reisemobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen gilt:

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften sind 80 km/h erlaubt.
  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind maximal 100 km/h zulässig.

Folgende Verkehrszeichen gelten für Reisemobile über 3,5 Tonnen: